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Ich zahle mit EC-Karte - NEIN!!!

"Ich zahle mit EC-Karte" - so hört man es zigfach in Supermärkten, Tankstellen und sogar auch bei kleinen Beträgen in Bäckereien. Und man möchte Ihnen entgegenschreien "Nein, tust du nicht!".
Die "EC-Karte" war eine "Begleiterscheinung" zum Eurocheque, dem Stück Papier, das in den 1950er und -60er Jahren den Siegeszug im bargeldlosen Bezahlen antrat. Überhaupt: Mehr und mehr bargeldlose Lohnzahlungen führten damals zu einem sprunghaften Anstieg privater Girokonten. 1972 wurden in den teilnehmenden Staaten eine gemeinsame Scheckurkunde und eine einheitliche Scheckgarantiekarte eingeführt. Die Karte hatte - wie auch heute - eine begrenzte Gültigkeit, die Schecks hingegen keinerlei "gültig bis"-Aufdruck. Die EC-Karte diente also zunächst dazu, dass man mit Scheck und Karte zwei Legitimationsmittel hatte, um damit (bargeldlos) zu zahlen, weshalb man seinerzeit auch Schecks und Karte stets getrennt aufbewahren sollte (ähnlich wie Fahrzeugschein und -brief beim Auto).
Mit dem Aufkommen von Geldautomaten Ende der 1970er-/Anfang der 1980er-Jahre wurde die Eurocheque-Karte in mehreren Staaten – in Ergänzung ihrer traditionellen Funktion als Garantiekarte für Eurocheques – als deren Bedienungsmedium herangezogen. Gleichfalls wurde in teilnehmenden Staaten daran gedacht, die Eurocheque-Karte auch für den Einsatz an sog. POS-Terminals (Point Of Sale) zuzulassen. Damit wurde die dritte Phase der Entwicklung des Eurocheque-Systems eingeleitet und der erste Schritt zur Abschaffung des Eurocheques getan.
Der Eurocheque und die ihn garantierende EC-Karte waren also das erste instituts- und länderübergreifende Zahlungssystem mit Karte. Sie war anfangs keine Debitkarte (debit = direktes Abbuchen vom Konto), mit ihr konnte nicht bargeldlos bezahlt werden. Sie wies den Inhaber nur als berechtigten Vertreter der Bank bei dem Abschluss eines Garantievertrags zwischen der Bank und dem Schecknehmer aus. 
In Deutschland wurden diese ersten Debitfunktionen „Electronic Cash“ genannt und dafür ein zweites ec-Logo entwickelt, was sich an dem ec-Logo für Eurocheque orientierte. Die Abkürzung „EC-Karte“ hatte so nun zwei Bedeutungen und blieb erhalten. Mit dem allmählichen Rückgang der Eurocheques zugunsten der Electronic-Cash-Funktion kam es mit der Zeit zu einem Bedeutungswandel der Abkürzung „EC-Karte“ von „Eurocheque-Karte“ hin zu „Electronic-Cash-Karte“.
Dieser folgte dann die "Girocard", welches ein gemeinsamer Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft für die Debitzahlungs- und Geldautomatensysteme ist. Eine reine Girocard kann nur in Deutschland eingesetzt werden, weshalb die Karten ein sogenanntes Co-Badging mit Maestro (Mastercard) oder V-Pay (Visa) haben können. Erst dadurch ist das Bezahlen außerhalb Deutschlands möglich.
Sowohl MasterCard als auch Visa haben angekündigt, ihre Debitsysteme für die Girocard in naher Zukunft einzustellen. Mit attraktiven Konditionen zu ihrer Einführung haben die beiden Marktführer im internationalen Kreditkartensystem jedoch bereits einige deutsche Bankhäuser davon überzeugen können, ihren Kunden in Zukunft Debitkarten ihrer Hauptmarken auszustellen.
Und deswegen muss auch niemand auf irgendwelches Clickbaiting reinfallen, wenn Bild und Co. reißerisch schlagzeilen "Ende für die EC-Karte - was Bankkunden JETZT wissen müssen". Die Zahlungsdienstleister werden ein gesteigertes Eigeninteresse haben, dass man auch in Zukunft kraftvoll Umsatz (auch im Ausland) machen kann - davon leben die (Nein! Doch! Oooh!).
Also: Man ist folglich im Besitz einer Bank- oder auch Sparkassenkarte bzw. einer Girocard. Über eine Kooperation mit Mastercard oder Visa, lässt sich damit dann auch im Ausland bezahlen. Im Unterschied zur Kreditkarte (mit monatlicher Abrechnung) erfolgen die Abbuchungen jedoch bei der Debitkarte zeitnah. Du bezahlst also einfach "MIT KARTE!!!". LASST DAS "EC" WEG!

 

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