"Ich
zahle mit EC-Karte" - so hört man es zigfach in Supermärkten,
Tankstellen und sogar auch bei kleinen Beträgen in Bäckereien. Und man
möchte Ihnen entgegenschreien "Nein, tust du nicht!".
Die
"EC-Karte" war eine "Begleiterscheinung" zum Eurocheque, dem Stück
Papier, das in den 1950er und -60er Jahren den Siegeszug im bargeldlosen
Bezahlen antrat. Überhaupt: Mehr und mehr bargeldlose Lohnzahlungen
führten damals zu einem sprunghaften Anstieg privater Girokonten. 1972
wurden in den teilnehmenden Staaten eine gemeinsame Scheckurkunde und
eine einheitliche Scheckgarantiekarte eingeführt. Die Karte hatte - wie
auch heute - eine begrenzte Gültigkeit, die Schecks hingegen keinerlei
"gültig bis"-Aufdruck. Die EC-Karte diente also zunächst dazu, dass man
mit Scheck und Karte zwei Legitimationsmittel hatte, um damit
(bargeldlos) zu zahlen, weshalb man seinerzeit auch Schecks und Karte
stets getrennt aufbewahren sollte (ähnlich wie Fahrzeugschein und -brief
beim Auto).
Mit
dem Aufkommen von Geldautomaten Ende der 1970er-/Anfang der
1980er-Jahre wurde die Eurocheque-Karte in mehreren Staaten – in
Ergänzung ihrer traditionellen Funktion als Garantiekarte für
Eurocheques – als deren Bedienungsmedium herangezogen. Gleichfalls wurde
in teilnehmenden Staaten daran gedacht, die Eurocheque-Karte auch für
den Einsatz an sog. POS-Terminals (Point Of Sale) zuzulassen. Damit
wurde die dritte Phase der Entwicklung des Eurocheque-Systems
eingeleitet und der erste Schritt zur Abschaffung des Eurocheques getan.
Der
Eurocheque und die ihn garantierende EC-Karte waren also das erste
instituts- und länderübergreifende Zahlungssystem mit Karte. Sie war
anfangs keine Debitkarte (debit = direktes Abbuchen vom Konto), mit ihr
konnte nicht bargeldlos bezahlt werden. Sie wies den Inhaber nur als
berechtigten Vertreter der Bank bei dem Abschluss eines Garantievertrags
zwischen der Bank und dem Schecknehmer aus.
In Deutschland wurden diese ersten Debitfunktionen „Electronic Cash“
genannt und dafür ein zweites ec-Logo entwickelt, was sich an dem
ec-Logo für Eurocheque orientierte. Die Abkürzung „EC-Karte“ hatte so
nun zwei Bedeutungen und blieb erhalten. Mit dem allmählichen Rückgang
der Eurocheques zugunsten der Electronic-Cash-Funktion kam es mit der
Zeit zu einem Bedeutungswandel der Abkürzung „EC-Karte“ von
„Eurocheque-Karte“ hin zu „Electronic-Cash-Karte“.
Dieser
folgte dann die "Girocard", welches ein gemeinsamer Rahmen der
deutschen Kreditwirtschaft für die Debitzahlungs- und
Geldautomatensysteme ist. Eine reine Girocard kann nur in Deutschland
eingesetzt werden, weshalb die Karten ein sogenanntes Co-Badging mit
Maestro (Mastercard) oder V-Pay (Visa) haben können. Erst dadurch ist
das Bezahlen außerhalb Deutschlands möglich.
Sowohl
MasterCard als auch Visa haben angekündigt, ihre Debitsysteme für die
Girocard in naher Zukunft einzustellen. Mit attraktiven Konditionen zu
ihrer Einführung haben die beiden Marktführer im internationalen
Kreditkartensystem jedoch bereits einige deutsche Bankhäuser davon
überzeugen können, ihren Kunden in Zukunft Debitkarten ihrer Hauptmarken
auszustellen.
Und
deswegen muss auch niemand auf irgendwelches Clickbaiting reinfallen,
wenn Bild und Co. reißerisch schlagzeilen "Ende für die EC-Karte - was
Bankkunden JETZT wissen müssen". Die Zahlungsdienstleister werden ein
gesteigertes Eigeninteresse haben, dass man auch in Zukunft kraftvoll
Umsatz (auch im Ausland) machen kann - davon leben die (Nein! Doch!
Oooh!).
Also:
Man ist folglich im Besitz einer Bank- oder auch Sparkassenkarte bzw.
einer Girocard. Über eine Kooperation mit Mastercard oder Visa, lässt
sich damit dann auch im Ausland bezahlen. Im Unterschied zur Kreditkarte
(mit monatlicher Abrechnung) erfolgen die Abbuchungen jedoch bei der
Debitkarte zeitnah. Du bezahlst also einfach "MIT KARTE!!!". LASST DAS
"EC" WEG!
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